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   OLG Celle, 21.10.2004 - 4 U 78/04   

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https://dejure.org/2004,6529
OLG Celle, 21.10.2004 - 4 U 78/04 (https://dejure.org/2004,6529)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.10.2004 - 4 U 78/04 (https://dejure.org/2004,6529)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 4 U 78/04 (https://dejure.org/2004,6529)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB; § 910 Abs. 1 BGB; § 32 NStrG
    Verpflichtung zur Entfernung von Zweigen und Ästen von Laubbäumen; Verhältnis von Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und Selbsthilferecht aus § 910 Abs. 1 BGB; Duldungspflicht eines Hoheitsträgers aus § 32 NStrG (Niedersächsisches ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Entfernung von Zweigen und Ästen von Laubbäumen; Verhältnis von Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und Selbsthilferecht aus § 910 Abs. 1 BGB; Duldungspflicht eines Hoheitsträgers aus § 32 NStrG (Niedersächsisches ...

  • rabüro.de

    Zum nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruch gegen den Hoheitsträger wegen vom Straßengrundstück überhängender Äste

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; BGB § 910; ; NStrG § 32

  • bds-niedersachsen.com PDF

    Verpflichtung zur Entfernung von Zweigen und Ästen von Laubbäumen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; BGB § 910; NStrG § 32
    Nachbarrechtlicher Beseitigungsanspruch gegen Hoheitsträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 141/88

    Beeinträchtigung der Standfestigkeit einer Mauer durch Baumwurzeln

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2004 - 4 U 78/04
    Für den Bereich der zumindest ähnlichen landesgesetzlichen Regelungen in N. haben zwar einige Gerichte die gegenteilige Auffassung (so LG Aachen VersR 1986, 397 und OLG Düsseldorf NWVBl 1988, 278 - letztere Entscheidung aber gerade durch den Bundesgerichtshof in BGH NJW 1990, 3195 aufgehoben) vertreten.

    Daran hat der Bundesgerichtshof auch im Hinblick auf den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch beim Eindringen von Wurzelwerk festgehalten und die gegenteilige Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf - wie schon erwähnt - aufgehoben (BGH NJW 1990, 3195).

  • BGH, 07.03.1986 - V ZR 92/85

    Beeinträchtigung einer Abwasserleitung durch vom Nebengrundstück eingedrungene

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2004 - 4 U 78/04
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof wiederholt bestätigt (BGHZ 97, 231 = NJW 1986, 2640 sowie zuletzt BGH NJW 2004, 603 - dort auch jeweils unter Nachweis der teilweise abweichenden Stimmen im Schrifttum).

    Ausdrücklich hat der Bundesgerichtshof insoweit in BGHZ 97, 231 = NJW 1986, 2640, 2641 linke Spalte) ausgeführt, dass mit einem derartigen Beseitigungsverlangen in die Entschließungsfreiheit der beklagten Behörde, ob und wie sie den Gehweg bepflanzen will, nicht eingegriffen werde und das private Nachbarrecht den aus ihm hergeleiteten Bereicherungsanspruch bestimme.

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2004 - 4 U 78/04
    Da im Verhältnis des Klägers zum Beklagten als einer Person des öffentlichen Rechts zu erwarten ist, dass der Beklagte seinen durch den Feststellungsausspruch bezeichneten Pflichten zum Abschneiden der die Grenze überragenden Zweige auch ohne Leistungstitel nachkommen wird, bedarf es im vorliegenden Fall auch keiner weiteren Prüfung , ob schon ein Antrag auf Verurteilung zur Leistung möglich war (BGH NJW 1984, 1118; Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 254, Rdnr. 8).
  • BGH, 23.02.1973 - V ZR 109/71

    Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2004 - 4 U 78/04
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof schon in seiner in BGHZ 60, 235, 241 (= NJW 1973, 703) veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass wegen des Grundgedankens des § 903 BGB und auch deshalb, weil dem durch Baumwurzeln oder anderen Überhang beeinträchtigten Grundstückseigentümer dasselbe Abwehrrecht zustehen muss wie demjenigen, dessen Eigentum in anderer Art beeinträchtigt wird, das Selbsthilferecht des Eigentümers nach § 910 Abs. 1 Satz 1 BGB den Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht ausschließt, beide Rechte bzw. Ansprüche vielmehr gleichrangig nebeneinander stehen.
  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 99/03

    Pflichtenstellung des Eigentümers eines Baumes gegenüber dem Grundstücksnachbarn

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2004 - 4 U 78/04
    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof wiederholt bestätigt (BGHZ 97, 231 = NJW 1986, 2640 sowie zuletzt BGH NJW 2004, 603 - dort auch jeweils unter Nachweis der teilweise abweichenden Stimmen im Schrifttum).
  • LG Aachen, 15.01.1986 - 4 O 317/85
    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2004 - 4 U 78/04
    Für den Bereich der zumindest ähnlichen landesgesetzlichen Regelungen in N. haben zwar einige Gerichte die gegenteilige Auffassung (so LG Aachen VersR 1986, 397 und OLG Düsseldorf NWVBl 1988, 278 - letztere Entscheidung aber gerade durch den Bundesgerichtshof in BGH NJW 1990, 3195 aufgehoben) vertreten.
  • OLG Celle, 02.02.2005 - 4 U 237/04

    Anspruch auf Entfernung von auf einem Grundstück eingedrungenen Überwuchses;

    Der Senat (Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 U 78/04) hat für Ansprüche auf Beseitigung von Überwuchs, der von Straßenbäumen ausgeht, erst kürzlich entschieden, dass die landesrechtliche Regelung des § 32 NStrG keine Duldungspflicht des betroffenen Grundstückseigentümers aus § 1004 Abs. 2 BGB gegenüber dem Anspruch auf Beseitigung überhängender Zweige aus §§ 1004, 910 BGB begründet.
  • AG Berlin-Wedding, 09.01.2018 - 7 C 96/17

    Haftung eines Baumeigentümers für Schäden an einem Privatgrundstück durch

    Das Umstürzen von Ästen ist keine Maßnahme der Verwaltung, sondern Folge eines natürlichen Prozesses, weshalb der auf Ersatz gerichtete Anspruch hier privatrechtlicher Natur ist (so auch OLG Celle vom 21.10.2004 - 4 U 78/04) So hat es auch der BGH in einem Fall entschieden, in dem es um die Beeinträchtigung der Standfestigkeit einer Mauer durch Baumwurzeln ging, welche von der Bepflanzung eines angrenzenden Grünstreifens einer Gemeindestraße herrührte (BGH vom 08.03.1990 - III ZR 141/88 = NJW 1990, 3195, 3196).
  • OLG Brandenburg, 07.01.2016 - 5 U 76/14

    Schadensersatzanspruch des Grundstücksnachbarn: Feuchtigkeitsschäden an

    Für den Fall, dass der Eigentümer die Störung bereits beseitigt hat, kann er von dem Störer - etwa aus §§ 683, 684 BGB oder §§ 812 ff. BGB - eine Anspruch auf Erstattung der aufgewandten Kosten haben, die Vorschrift gewährt aber keinen Anspruch auf Vorschuss für künftig zu erwartende Aufwendungen (OLGR Celle 2005, 67 f.; Palandt/Bassenge, 74. Aufl. 2015, § 1004 BGB Rdnr. 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2010 - 1 L 82.10

    Beschwerde; Rechtsweg; privatrechtliche Streitigkeit; Eigentum; Abwehr- und

    Auch in den Fällen, in denen die Eigentumsstörung nicht oder nicht nur im Bereich des Privatgrundstücks, sondern im öffentlichen Straßenland erfolgt, sind Abwehr- und Beseitigungsansprüche im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1991 - V ZR 346/89 -, juris Rn. 8; s. a. BayObLG, Urteil vom 26. März 1968 - RReg 1a Z 77/67 -, juris Rn. 33; OLG Celle, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 U 78/04 -, juris Rn. 9; KG, Urteil vom 26. September 1989 - 9 U 4069/88 -, S. 9 des Entscheidungsabdrucks; a. A. OVG Lüneburg, Urteil vom 31. Mai 1990 - 9 L 93/89 -, juris Rn. 2).
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